Psychosomatische Medizin

Kompetenzen

Die psychosomatische Facharztpraxis verfügt sowohl über die organisatorischen als auch methodischen Voraussetzungen für ein fachspezifisches, umfangreiches und differenziertes Angebot an alle medizinischen Fachdisziplinen:

Wie in der ambulanten ärztlichen Versorgung auch sonst üblich, bietet eine offene Sprechstunden-Praxis dem Patienten einen unkomplizierten Zugang. Auf dem Boden einer fakultativen, somatischen Basisdiagnostik wird ein umfangreiches, flexibles, diagnostisches und psychotherapeutisches Repertoire angeboten. Der Facharzt ist der Spezialist für die differentialdiagnostische Abklärung und Behandlung psychosomatischer, funktioneller und somatoformer Störungen. Er nimmt an einer ‚Schnittstelle‘ der Versorgung eine Koordinationsfunktion wahr mit dem Ziel, Fehlbehandlungen und damit verbundene Chronifizierungen zu vermeiden (Clearing-Funktion).

Sein Versorgungsangebot kann aber auch für Psychologische Psychotherapeuten von Interesse sein, die für Behandlungen von Patienten mit somatoformen und psychosomatischen Beschwerden eine ärztliche Supervision suchen. Bei diesen Störungen ist eine durchgehende Differentialdiagnostik erforderlich. Es genügt nicht, mit einer vorangestellten Untersuchung eine körperliche Ursache der zu behandelnden Beschwerden auszuschließen und sich darauf zu verlassen, dass alle danach auftretenden Beschwerden psychogener Natur seien. Vielfach sind wegen interkurrenter Beschwerden weiterführende medizinisch-diagnostische Maßnahmen erforderlich.

Eine ärztlich-psychotherapeutische Doppelqualifikation ist auch Voraussetzung für die Entwicklung und Förderung eines adäquaten Verständnisses der psychogenen Natur des Leidens bei Patienten mit einer somatischen Krankheitstheorie (sog. "Organfixierung"). Das ist von ausschlaggebender Bedeutung für einen positiven Behandlungsverlauf. Dies gilt auch für die psychotherapeutische Unterstützung bei der Bewältigung schwerer körperlicher Erkrankungen (sog. Coping).

Das Erkennen von Psychosen und häufigen, dezenten hirnorganischen Störungen bei älteren Patienten setzt psychiatrische Kenntnisse voraus.

Pharmako-psychotherapeutische Kombinationsbehandlungen in einer Hand sind auch im ambulanten Setting möglich und nicht zuletzt aus ökonomischen Gründen legitimiert.

Stationäre Psychotherapie und Rehabilitation sind ebenso an beide Kompetenzen gebunden, wie der Konsiliar-Liaison-Dienst im Allgemeinkrankenhaus.

Der fachärztliche Versorgungsalltag erfordert eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der Handhabung von Fragen der Arbeits- Berufs- und Erwerbsfähigkeit, der Verordnung von Krankenhauspflege, sowie der gebietstypischen Attestierung und Begutachtung.

Eine Vielzahl von Patienten mit erhöhtem Schutzbedürfnis in Folge körperbezogener Ängste verlangt ärztliche und psychotherapeutische Kompetenz. Eine spezifische Übertragungsbereitschaft auf den Arzt erleichtert diesem den psychotherapeutischen Zugang; (entsprechend muss ein Psychologischer Psychotherapeut auch mit solchen Patienten rechnen, die ihren Krankenstatus aus Abwehrgründen leugnen).

Schließlich sind beide Perspektiven selbstverständliche Voraussetzung für Forschung und Lehre.

Die Medizin erfüllt mit diesem Facharzt die an sie gestellten Erwartungen einer ganzheitlichen Behandlung von Patienten mit psychogenen und psychosomatischen Erkrankungen.