Psychosomatische Medizin

Entwicklung

Erste Überlegungen über ein eigenes medizinisches Fachgebiet "Ärztliche Psychotherapie" oder auch "Ärztliche Psychoanalyse" finden sich bereits in den 20er Jahren, einer Blütezeit der Psychotherapie in Deutschland. Diese Entwicklung wurde durch die Kriegszeit unterbrochen.

In den 50er Jahren wurde aber bereits die Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" für Ärzte eingeführt.

In den 60er Jahren gelang in Berlin der statistische Nachweis an großen Fallzahlen, dass analytische Psychotherapie kausal wirksam ist, zu einer nachhaltigen Gesundung führt und sowohl Krankzeiten als auch die Anzahl von Krankenhaustagen senkt. Daraufhin wurde Psychotherapie als Pflichtleistung in die Gesetzliche Krankenversicherung eingeführt und durch ein aufwendiges, vorangestelltes Qualitätssicherungsverfahren vor Missbrauch geschützt (sog. Richtlinien – Psychotherapie).

Anfang der 70er Jahre wurde Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Pflichtfach in der Ärztlichen Approbationsordnung.

In den 80er Jahren wurde der Zusatztitel "Psychoanalyse" in die Weiterbildungsordnung eingeführt. Er konnte aber bisher nur in privat-vereinsrechtlich organisierten, berufsbegleitenden Weiterbildungsgängen erworben werden.

Diese Entwicklungsschritte führten schließlich 1992 zu der Schaffung des Gebietes "Psychotherapeutische Medizin" durch den Deutschen Ärztetag, das 2003 in "Psychosomatische Medizin und Psychotherapie" umbenannt wurde. Die entsprechende Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer wurde seitdem von sämtlichen Landesärztekammern übernommen.